Kumulieren, Panaschieren, Kopfstimme, Listenkreuz, Streichen …
Das sind die wichtigsten Begriffe, die im Zusammenhang mit dem Wahlsystem zur Kommunalwahl immer wieder auftauchen. Um etwas Licht ins Dunkel des Wahlrechtsurwaldes zu bringen, werden hier das System und die genannten Begriffen kurz erklärt.
Unser Kommunalwahlrecht ist zunächst einmal ein mit Personenwahlelementen verbundenes Verhältniswahlrecht. Seine Grundidee besteht darin, dass jede/r Wähler/in so viele Stimmen hat, wie das zu wählende Kommunalparlament Sitze aufweist. Das sind bei der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung stolze 93 Stimmen und 19 Stimmen bei der Wahl zum Ortsbeirat 4! Jede dieser Stimmen gilt sowohl einer zu wählenden Person als auch der Liste insgesamt, für die diese Person kandidiert.
Für die Berechnung der Sitzverteilung werden zunächst alle Stimmen, die alle Kandidaten einer Liste insgesamt (d.h. über die Stimmenzuteilung mittels der „Kopfstimmen“, Kumulationsstimmen und Panaschierstimmen) erzielt haben, addiert. Dieser Vorgang wird für alle zur Wahl zugelassenen Listen durchgeführt. Entsprechend der Stimmenverhältnisse, die sich aus diesen Additionsvorgängen ergeben, werden sodann nach dem mathematischen Verfahren „Hare-Niemeyer“ die 93 bzw. 19 Sitze auf die einzelnen Listen verteilt.
Anschließend wird ermittelt, in welcher Rangfolge die einzelnen Bewerber/innen innerhalb jeder Liste gewählt sind. Entscheidend ist am Ende der Auszählung nicht, welchen Listenplatz ein Bewerber/eine Bewerberin auf der von der jeweiligen Partei aufgestellten Liste hat, sondern die Zahl der Einzelstimmen, die jeder Bewerber/jede Bewerberin am Ende erhalten hat.
93 Stimmen, das klingt nach viel Arbeit und ständig blockierten Wahlkabinen am Wahltag …
Muss ich wirklich 93 Kreuze machen??? Was ist, wenn ich mich verzähle?
NEIN! Das wird nun wirklich von Niemandem erwartet. Um das Wahlverfahren zu entlasten und es auch für die Menschen leichter zu machen, gibt es neben dem Parteinamen auf dem Stimmzettel, den großen Kreis für die sogenannte „Kopfstimme“, manchmal auch „Listenstimme“ oder „Listenkreuz“ genannt. Wer sich unsicher ist und sichergehen will, dass er sich nicht verzählt oder sonst etwas falsch macht, kann sich ruhig darauf beschränken nur die Kopfstimme anzukreuzen! Das geht aber nur bei einer Liste! Die wahlrechtliche Aussage des Kopfkreuzes lautet nämlich: „Ich gebe jedem Kandidaten der von mir angekreuzten Liste beginnend mit Platz 1 und endend mit Platz 93 eine Stimme!“ Damit geht keine deiner Stimmen verloren und zählt für die Partei deiner Wahl. Natürlich empfehlen wir dies bei der SPD, Liste 3 zu tun!
Das Kreuz beim Parteinamen sollte man in keinem Fall vergessen, auch wenn man von den weiteren nachfolgend genannten Möglichkeiten des Wahlrechts Gebrauch macht!
Was mache ich, wenn ich zwar die Partei insgesamt gut finde, aber einzelne Bewerber/innen nicht wählen möchte? Das Wahlrecht lässt es zu, dass ich einzelne Kandidat/inn/en auf dem Stimmzettel, die ich nicht wählen möchte, streiche! Das geht aber nur innerhalb der Liste, bei der ich das „Kopfkreuz“ gemacht habe.
Da wir überzeugt sind, dass die SPD ein personell überzeugendes Angebot macht, hoffen wir, dass davon nicht viele Wählerinnen und Wähler Gebrauch machen werden. Wenn doch, gehen die Stimmen für die gestrichenen Bewerber/innen im Übrigen nicht verloren, sondern werden beginnend mit Platz 1 von oben nach unten auf die restlichen Bewerber/innen verteilt.
Das nächste Stichwort lautet: „Kumulieren“ oder auf gut Deutsch: „Häufeln“. Mit Kumulieren ist gemeint, dass ich einzelnen Bewerber/innen nicht nur eine, sondern bis zu drei meiner 93 bzw. 19 Stimmen gebe.
Natürlich würden wir uns freuen, wenn Wählerinnen und Wähler auch die SPD-Kandidatinnen und Kandidaten des Ostends sowohl zur Stadtverordnetenversammlung (Jürgen Gasper, Armand Zorn, Michael Hohmann), als auch zum Ortsbeirat (Volker Wolf, Elisa Galier, Daniel Vargas, u. a.) mit jeweils drei Stimmen stärken würden. Wichtig ist aber auch hier: die KOPFSTIMME bzw. das LISTENKREUZ nicht vergessen!
Bleibt zum Schluss noch: „Panaschieren“! Was ein Panaché ist, wissen die Meisten: ein Mixgetränk aus Bier und Limonade. Was will uns dieser Begriff im Zusammenhang mit Wahlen sagen? Es geht um den Mix! Das Wahlrecht erlaubt es, auch einzelne Kandidatinnen und Kandidaten aus anderen Listen, als derjenigen der wir bereits die Kopfstimme gegeben haben, mit bis zu drei Kreuzen zu bedenken. Wählerinnen und Wähler anderer Parteien, die einzelne Bewerber/innen der SPD gut finden, sind herzlich eingeladen, davon Gebrauch zu machen und so noch einen persönlichen Akzent zu setzen!
Die Briefwahl
Nicht wenige Wählerinnen und Wähler haben von dieser Möglichkeit auch in der Vergangenheit schon Gebrauch gemacht. Dafür gibt es neben der beachtlichen Größe des Wahlzettels (bei der Stadtverordnetenversammlung 1,80 x 1,20 m) und den Gestaltungsmöglichkeiten des Wahlrechts nun sicherlich den weiteren Grund, dass unter Corona-Bedingungen nicht jede/jeder ein Wahllokal aufsuchen möchte. Die Briefwahl ist bereits ab dem 1. Februar 2021 möglich. Die Beantragung kann völlig problemlos erfolgen, entweder über das Online-Formular auf der Homepage der Stadt Frankfurt, oder per Email unter briefwahl@stadt-frankfurt.de, oder auch ganz „old school“ mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die ab Ende Januar an alle Wahlberechtigten versandt wird.
Weitere Infos zum Wahlsystem bei den hessischen Kommunalwahlen gibt es auch unter https://wahlen.hessen.de/kommunen/kommunalwahlen/wahlsystem.