Wahl zum Oberbürgermeister am 25.Februar 2018: Zweite Amtszeit für Peter Feldmann

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Fakten zur Wahl des Oberbürgermeisters in Frankfurt auf einen Blick:
Alle fünf Jahre findet in Frankfurt die Oberbürgermeisterwahl statt.

Wann findet die Wahl zum Oberbürgermeister in Frankfurt statt?
Der erste Wahlgang findet am 25. Februar 2018 statt.

Was passiert, wenn keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von 50 Prozent bekommt?
Dann gibt es eine Stichwahl, die am 11. März 2018 stattfindet.

Wer ist amtierender Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt?
Peter Feldmann (SPD) ist seit 2012 Frankfurter Oberbürgermeister

Wie viele Wahlberechtigte gibt es?
Die Zahl der Wahlberechtigten steht offiziell erst am Wahltag fest. Sie bewegt sich um die 510.500.

Wann erhält man seine Wahlbenachrichtigung?
Die schriftliche Wahlbenachrichtigung sollte alle Haushalte auf dem Postweg bis zum 4. Februar 2018 erreicht haben.

Was tue ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?
Falls man bis zum 5. Februar 2018 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte man sich unbedingt beim Wahlamt unter der Nummer 069 212-40400 melden.

Falls es eine Stichwahl gibt, gibt es dann eine neue Wahlbenachrichtigung?
Nein. Bei Direktwahlen wird bei einer Stichwahl keine erneute Benachrichtigung versandt. Nach dem ersten Wahlgang wird die Benachrichtigung im Wahllokal nach dem Wählvorgang wieder zurückgegeben.

Wie kann ich Briefwahl beantragen?
Die Briefwahl kann von Wahlberechtigten jederzeit, auch schon vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Dazu genügt ein formloser Brief oder eine E-Mail an das Wahlamt. Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung kann können die Briefwahlunterlagen auf der Rückseite beantragt werden und dann per Brief, Fax oder eingescannt per Mail verschickt werden. Am Einfachsten ist die Briefwahl auf der Website der Stadt Frankfurt – www.frankfurt.de – zu beantragen. Das Antragsformular ist dort ab dem 15 Januar verfügbar.

Wie kann ich vorab in Briefwahllokalen wählen?
In der Zeit vom 15. Januar bis 23. Februar 2018, 13.00 Uhr, richtet das Wahlamt zwei Briefwahllokale ein. Wenn Sie dieses Angebot nutzen wollen, bringen Sie bitte einen Ausweis und Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Wenn Sie noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie dennoch wählen, die Vorlage der Wahlbenachrichtigung beschleunigt aber die Ausstellung der Unterlagen. Die Briefwahllokale befinden sich im Wahlamt, Zeil 3 (Eingang Lange Straße), 60313 Frankfurt am Main und in der Außenstelle des Wahlamts im Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14, 65929 Frankfurt am Main.
Die Öffnungszeiten sind:

Zeil 3:
Montag 9.00-17.00 Uhr
Dienstag 7.30-16.00 Uhr
Mittwoch 7.30-16.00 Uhr
Donnerstag 10.00-18.00 Uhr
Freitag 7.30-16.00 Uhr
Freitag, den 23. Febr. 7.30-13.00 Uhr

Höchst, Dalbergstraße 14:
Montag 9.00-17.00 Uhr
Dienstag 7.30-13.00 Uhr
Mittwoch 7.30-13.00 Uhr
Donnerstag 10.00-18.00 Uhr
Freitag 7.30-13.00 Uhr
Freitag, den 23. Febr. 7.30-13.00 Uhr

Wie finde ich mein Wahllokal?
Auf der Wahlbenachrichtigung steht in welchem Wahllokal man seine Stimme abgeben muss. Eine weitere Möglichkeit ist der Anruf beim Wahlamt unter der Nummer 069 212-40400.

Von wann bis wann sind die Wahllokale am Wahltag geöffnet?
Die Wahllokale sind am 25. Februar 2018 von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Dieselbe Zeitspanne gilt für die eventuelle Stichwahl am 11. März 2018.

(Vielen Dank an die Genossinnen und Genossen vom SPD-Ortsverein Bornheim, die diese Infos so schön zusammengestellt haben!)